REISEBEDINGUNGEN

An dieser Stelle möchten wir Sie über die Allgemeinen Reisebedingungen informieren, welche die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB ergänzen und die Grundlage des Reisevertrages zwischen Ihnen - dem Reiseteilnehmer - und CHINAREISEN.DE Inh. Dr. Ningmei Chen - dem Reiseveranstalter - bilden. Besondere Hinweise und Abweichungen im Angebot oder in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.

1. Reiseanmeldung und Bestätigung Die Reiseanmeldung muß schriftlich auf unserem Anmeldeformular erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Kann Ihre Anmeldung angenommen werden, erhalten Sie von uns direkt eine schriftliche Reisebestätigung. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung von uns zustande. Zusammen mit unserer Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB.

2. Zahlungen Spätestens 10 Tage nach Erhalt unserer Reisebestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch € 250,00 je Reiseteilnehmer durch Überweisung anzuzahlen. Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 21 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Die Beträge für An- und Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung bzw. aus den betreffenden Rechnungen.

3. Versicherungen Zusammen mit der Reisebestätigung erhalten Sie die Informationsbroschüre der Europäischen Reiseversicherung AG. Wir empfehlen Ihnen dringend den rechtzeitigen Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) oder eines Versicherungspaketes mit RRV, Reise-Krankenversicherung, Medizinische Notfall-Hilfe, RundumSorglos-Service, Reisegepäck-Versicherung und Verspätungs-Schutz.

4. Reiseprogramm und Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise, dem Reiseverlauf sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluß jederzeit eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.

5. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen. Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Wir erheben folgende, pauschalierte Rücktrittsgebühren pro Person bei einem Rücktritt

bis 60 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises,
bis 22 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,

bis zu einem Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises,
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
Sie haben das Recht nachzuweisen, daß uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Umbuchung ist grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und nachfolgender Neuanmeldung möglich. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungswünsche in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweisgründen schriftlich zu erklären.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, daß es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, in der Regel 20% des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, ein weitergehender Anspruch von Ihnen besteht nicht.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reisebeginn: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die uns im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden, können wir bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, soweit wir die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht zu vertreten haben.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

10. Haftung des Reiseveranstalters
10.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Reiseausschreibung angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht eine Änderung der Angaben gemäß Ziffer 5 dieser Bedingungen erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten Dritter.
10.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
10.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

11. Gewährleistung Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Sie können die Ersatzleistung ablehnen, wenn die Annahme Ihnen nicht zuzumuten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wegen der Möglichkeit des Ausschlusses und der Verjährung dieser Ansprüche sind die Ausführungen unter Ziffer 13 unbedingt zu beachten.

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.

Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100 übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

13. Mitwirkungspflicht, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. der örtlichen Partneragentur, die in den Reiseunterlagen bezeichnet ist, oder direkt bei uns, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige uns gegenüber unmöglich machen, zur Kenntnis zu geben. Ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (vgl. Ziffer 11) besteht nicht, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Reiseleiter sind nicht berechtigt, Anspräche anzuerkennen. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schänden zu vermeiden oder gering zu halten. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, soweit Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter an andere Reiseteilnehmer sowie an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist gleichfalls unzulässig.

14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

Bei Einreise direkt aus Europa nach China sind derzeitig keine Impfungen vorgeschrieben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß Sie sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen, auch bezüglich des Thrombose-Risikos bei Langstreckenflügen, informieren sollten. Ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

15. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2115/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die "Black List" ist über die Website http://ec.europa.eu/transport/air_portal/ abrufbar.

16. Kundenbezogene Daten Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt.

17. Wichtige Informationen Auf die in unserer Website veröffentlichen "Informationen für Chinareisende" wird zur Konkretisierung des Vertragsinhalts ausdrücklich verwiesen.

18. Schlußbestimmungen Sämtliche Angaben in unserer Reiseausschreibung entsprechen dem Stand wie in der jeweiligen Reiseausschreibung angegeben. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben in unserer Reiseausschreibung sind bis zur Reisebestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen dennoch ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird nicht beeinträchtigt.

19. Gerichtsstand Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz in München verklagen.

20. Anwendbares Recht Es wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart.

Stand:
Dezember 2009
 
Reiseveranstalter:
CHINAREISEN.DE Inh. Dr. Ningmei Chen
Knorrstraße 83a, D-80807 München
eMail: info@chinareisen.de
Homepage: http://www.tibetreisen.de
Telefon: 089 - 5796 6660 
Telefax: 089 - 5796 6661 
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE187726337

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