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REISEBEDINGUNGEN
An dieser Stelle möchten wir
Sie über die Allgemeinen Reisebedingungen informieren, welche die
gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB ergänzen und die Grundlage des
Reisevertrages zwischen Ihnen - dem Reiseteilnehmer - und CHINAREISEN.DE
Inh. Dr. Ningmei Chen - dem Reiseveranstalter - bilden. Besondere Hinweise
und Abweichungen im Angebot oder in den jeweiligen Reiseausschreibungen
haben Vorrang.
1. Reiseanmeldung und Bestätigung Die Reiseanmeldung muß schriftlich auf
unserem Anmeldeformular erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem
Reiseveranstalter den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre
eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Kann Ihre
Anmeldung angenommen werden, erhalten Sie von uns direkt eine schriftliche
Reisebestätigung. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die
schriftliche Bestätigung von uns zustande. Zusammen mit unserer
Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB.
2. Zahlungen Spätestens 10 Tage nach Erhalt unserer Reisebestätigung
und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne § 651k Abs. 3 BGB ist
eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch € 250,00 je
Reiseteilnehmer durch Überweisung anzuzahlen. Die Restzahlung ist, soweit im
Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 21 Tage vor
Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 21 Tage vor Reisebeginn
vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des
Sicherungsscheines fällig. Die Beträge für An- und Restzahlung ergeben sich
aus der Reisebestätigung bzw. aus den betreffenden Rechnungen.
3. Versicherungen Zusammen mit der Reisebestätigung erhalten Sie die
Informationsbroschüre der Europäischen Reiseversicherung AG. Wir empfehlen
Ihnen dringend den rechtzeitigen Abschluß einer
Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) oder eines Versicherungspaketes mit
RRV, Reise-Krankenversicherung, Medizinische Notfall-Hilfe,
RundumSorglos-Service, Reisegepäck-Versicherung und Verspätungs-Schutz.
4. Reiseprogramm und Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise, dem
Reiseverlauf sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluß jederzeit eine
Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
5. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in
Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro
Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluß für uns nicht vorhersehbar waren. Im
Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot
anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen. Die
in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch
im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson Sie können jederzeit
vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Treten Sie vom Reisevertrag
zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Wir
erheben folgende, pauschalierte Rücktrittsgebühren pro Person bei einem
Rücktritt
bis 60 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises,
bis 22 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
bis zu einem Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises,
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des
Reisepreises.
Sie haben das Recht nachzuweisen, daß uns kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Umbuchung ist
grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und nachfolgender
Neuanmeldung möglich. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies
mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie
mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Wir empfehlen Ihnen dringend,
Ihre Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungswünsche in Ihrem eigenen
Interesse und aus Beweisgründen schriftlich zu erklären.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen
infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in
Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, daß es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, in der Regel
20% des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und
Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen
unbenommen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Wir können in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Masse vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf
den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück, ein weitergehender Anspruch von Ihnen besteht nicht.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reisebeginn: Wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil
die uns im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden,
können wir bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten,
soweit wir die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht zu vertreten haben.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise
infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
10. Haftung des Reiseveranstalters
10.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Reiseausschreibung
angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht eine Änderung der Angaben
gemäß Ziffer 5 dieser Bedingungen erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für
Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten Dritter.
10.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
10.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen,
sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir
haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine
etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir
Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die ebenfalls in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11. Gewährleistung Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können
Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe
schaffen, daß eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
Sie können die Ersatzleistung ablehnen, wenn die Annahme Ihnen nicht
zuzumuten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der
Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es
schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wegen der Möglichkeit des
Ausschlusses und der Verjährung dieser Ansprüche sind die Ausführungen unter
Ziffer 13 unbedingt zu beachten.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten
wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese
verlangt haben, oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich
ist oder verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird, so können Sie im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche
Erklärung - kündigen.
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem
Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100 übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluß
einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher
Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese
Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod
oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für
diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines
vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
13. Mitwirkungspflicht, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung Sie sind
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
bzw. der örtlichen Partneragentur, die in den Reiseunterlagen bezeichnet
ist, oder direkt bei uns, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die
Mängelanzeige uns gegenüber unmöglich machen, zur Kenntnis zu geben. Ein
Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (vgl. Ziffer 11) besteht nicht,
soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Reiseleiter
sind nicht berechtigt, Anspräche anzuerkennen. Sie sind verpflichtet, bei
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran
mitzuwirken, evtl. Schänden zu vermeiden oder gering zu halten. Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber
geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend
machen, soweit Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden sind. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Eine
Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter
an andere Reiseteilnehmer sowie an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist
ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines
Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist gleichfalls unzulässig.
14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen Wir stehen dafür
ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation
bedingt sind.
Bei Einreise direkt aus Europa nach China sind derzeitig keine Impfungen
vorgeschrieben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß Sie sich rechtzeitig
über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen, auch
bezüglich des Thrombose-Risikos bei Langstreckenflügen, informieren sollten.
Ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
15. Informationspflicht über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2115/05)
verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so
nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen,
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber
informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden
unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass
Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die "Black List" ist über die Website
http://ec.europa.eu/transport/air_portal/ abrufbar.
16. Kundenbezogene Daten Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur
Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß dem
Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt.
17. Wichtige Informationen
Auf die in unserer Website veröffentlichen "Informationen für Chinareisende"
wird zur Konkretisierung des Vertragsinhalts ausdrücklich verwiesen.
18. Schlußbestimmungen
Sämtliche Angaben in unserer Reiseausschreibung entsprechen dem Stand wie in
der jeweiligen Reiseausschreibung angegeben. Änderungen der Leistungen und
Preise gegenüber den Angaben in unserer Reiseausschreibung sind bis zur
Reisebestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von
Druckfehlern und Irrtümern. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen dennoch
ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird nicht
beeinträchtigt.
19. Gerichtsstand Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter nur an
dessen Sitz in München verklagen.
20. Anwendbares Recht Es wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart.
Stand:
Dezember
2009
Reiseveranstalter:
CHINAREISEN.DE Inh. Dr. Ningmei Chen
Knorrstraße 83a, D-80807 München
eMail: info@chinareisen.de
Homepage: http://www.tibetreisen.de
Telefon: 089 - 5796 6660
Telefax: 089 - 5796 6661
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE187726337 |